OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Zu den Formerfordernissen einer Baulasterklärung (Bezugnahme auf Lageplan).

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zu den Formerfordernissen einer Baulasterklärung (Bezugnahme auf Lageplan).

Die Bauaufsichtsbehörde muß nicht einen Dolmetscher zuziehen, wenn ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer eine Baulasterklärung abgeben will und der ihn begleitende Miteigentümer des Grundstückes übersetzt.

Nach Erteilung der Baugenehmigung ist eine Anfechtung einer Baulasterklärung wegen Willensmängeln grundsätzlich ausgeschlossen.