Die Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit der damit kraft Gesetzes verbundenen Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist kein Verwaltungsakt (im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 C 26/89 -, DVBl 1992, 98 [BVerwG 27.06.1991 - 2 C 26/89] ).