LG Hagen · Nordrhein-Westfalen 8. Zivilkammer Versäumnisurteil

Honoraransprüche aus Mandaten gegen Zertifizierer, Unternehmen und Implanteur KI-Titel

Honoraranspruch · Mandatsvertrag · Versäumnisurteil · Rechtsanwalt · Zahlungspflicht

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.