Honoraransprüche aus Mandaten gegen Zertifizierer, Unternehmen und Implanteur KI-Titel
Honoraranspruch · Mandatsvertrag · Versäumnisurteil · Rechtsanwalt · Zahlungspflicht
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.