Grunddienstbarkeiten, die die Grundstücksbenutzung erheblich einschränken, und die jeder Erwerber bei der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Grunddienstbarkeiten, die die Grundstücksbenutzung erheblich einschränken, und die jeder Erwerber bei der Kaufpreisbildung berücksichtigen würde, mindern den Verkehrswert.
2. Zur Frage der Bewertung eines Wohnrechts im Rahmen der Prüfung, ob ein kleines Hausgrundstück vorliegt.