Ein Bebauungsplan weicht von einem Grundzug des Flächennutzungsplanes ab, wenn er eine uneingeschränkte …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Bebauungsplan weicht von einem Grundzug des Flächennutzungsplanes ab, wenn er eine uneingeschränkte Verkehrsfläche durch einen Grünzug festsetzt, den der Flächennutzungsplan zur Trennung der Erschließungssysteme und Aufteilung des Erschließungsverkehrs einer größeren Wohnbaufläche darstellt.
Eine Wohnbaufläche, die nur an ein "in der Luft hängendes" Straßenstück angeschlossen ist, ist nicht erschlossen und daher funktionslos.