Berufung gegen Urteil wegen Kostenübernahme zurückgewiesen KI-Titel
ZPO § 522 Abs. 2 · Kosten der Berufung · Berufungszulassung · ZPO § 97
Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.07.2010 verkündete Urteil
der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Gründe
2
Die Berufung der Klägerin verspricht aus Gründen des Hinweisbeschlusses vom 02.11.2010 – auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird - keinen Erfolg, § 522 Abs. 2 ZPO. Eine Stellungnahme der Klägerin erfolgte hierauf nicht.
3
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.