OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berufung gegen Urteil wegen Kostenübernahme zurückgewiesen KI-Titel

ZPO § 522 Abs. 2 · Kosten der Berufung · Berufungszulassung · ZPO § 97

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.07.2010 verkündete Urteil

der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Gründe

2

Die Berufung der Klägerin verspricht aus Gründen des Hinweisbeschlusses vom 02.11.2010 – auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird - keinen Erfolg, § 522 Abs. 2 ZPO. Eine Stellungnahme der Klägerin erfolgte hierauf nicht.

3

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.