Die Empfehlungen der VDI-Richtlinie 3471 beziehen sich auf Abstände der Tierhaltung zur Wohnbebauung und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Empfehlungen der VDI-Richtlinie 3471 beziehen sich auf Abstände der Tierhaltung zur Wohnbebauung und nicht zu Wohngrundstücken.
Ein Schweinestall im Außenbereich ist nicht deshalb unzulässig, weil ein anderer Standort auf dem Baugrundstück den Nachbarn weniger beeinträchtigt.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Reiterhof und Pension genießt gegenüber einem Schweinestall im Außenbereich keinen höheren Schutz als Wohnbebauung.