LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 1

§ 21 Abs 3 S 1 der Satzung der Techniker Krankenkasse, Stand 1.3.1994, (für freiwillig versicherte …

Sozialrecht

Leitsatz

§ 21 Abs 3 S 1 der Satzung der Techniker Krankenkasse, Stand 1.3.1994, (für freiwillig versicherte Selbständige entsteht der Anspruch auf Krankengeld am 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit) schließt auch bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben mehrphasigen Krankheit den Anspruch auf Krankengeld für die ersten 28 Tage der Arbeitsunfähigkeit aus. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 S 2 EFZG analog vorliegen.