LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 1

Ein Student, der zusammen mit seiner Ehefrau ein landwirtschaftliches Unternehmen in Form einer …

Sozialrecht

Leitsatz

Ein Student, der zusammen mit seiner Ehefrau ein landwirtschaftliches Unternehmen in Form einer BGB-Gesellschaft nebenberuflich betreibt, muß nicht ohne weiteres "hauptberuflich" im Unternehmen iS des § 1 Abs 3 S 2 GAL tätig sein.