LG Bielefeld · Nordrhein-Westfalen X. große Strafkammer Beschluss

Klarstellung zur Freiheitsstrafe und Unterbringung bei gefährlicher Körperverletzung KI-Titel

Freiheitsstrafe · Unterbringung in Entziehungsanstalt · gefährliche Körperverletzung

Strafrecht

Tenor

Ziffer 4. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 17. Juli 2024 wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

4. Es wird klargestellt, dass die wegen der gefährlichen Körperverletzung vom 28.05.2020 (Fall 6) verhängte weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt daneben bestehen bleiben.