OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 6

Einem Pflegebedürftigen ist auf seinen Wunsch ambulante Hilfe zu gewähren, wenn ihm unter angemessener …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Einem Pflegebedürftigen ist auf seinen Wunsch ambulante Hilfe zu gewähren, wenn ihm unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen, familiären und örtlichen Umstände nicht zuzumuten ist, die bisher gewährte stationäre Hilfe weiter in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall ist die Erfüllung des Wunsches nicht dadurch ausgeschlossen, daß die ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.