AG Lichtenberg · Berlin Vergleich

Ausgleichszahlung bei Ohrlochstechen KI-Titel

Schadensersatz · Vergleich · Haftungsausschluss

Delikts- und Haftungsrecht

Tenor

1)

Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien anlässlich des Ohrlochstechens vom 16.12.2011 zahlt die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Klägerin 70,-EUR.

2)

Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.

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