Ausgleichszahlung bei Ohrlochstechen KI-Titel
Schadensersatz · Vergleich · Haftungsausschluss
Delikts- und Haftungsrecht
Tenor
1)
Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien anlässlich des Ohrlochstechens vom 16.12.2011 zahlt die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Klägerin 70,-EUR.
2)
Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
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