LG Paderborn · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Festsetzung des Streitwerts bei Ersatzvornahmekosten KI-Titel

Streitwertfestsetzung · Ersatzvornahmekosten · Zivilprozessrecht

Zivilrecht

Tenor

Der Streitwert wird auf 73.159,79 € festgesetzt.

Gründe

2

Hinsichtlich der Begründung wird auf die gerichtliche Verfügung von 30.08.2012 Bezug genommen.

3

Soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 12.09.2012 darauf verweist, dass zwischenzeitlich außergerichtlich Ersatzvornahmekosten gegenüber der Klägerin geltend gemacht worden seien, so sind diese nicht streitgegenständlich geworden.