Festsetzung des Streitwerts bei Ersatzvornahmekosten KI-Titel
Streitwertfestsetzung · Ersatzvornahmekosten · Zivilprozessrecht
Zivilrecht
Tenor
Der Streitwert wird auf 73.159,79 € festgesetzt.
Gründe
2
Hinsichtlich der Begründung wird auf die gerichtliche Verfügung von 30.08.2012 Bezug genommen.
3
Soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 12.09.2012 darauf verweist, dass zwischenzeitlich außergerichtlich Ersatzvornahmekosten gegenüber der Klägerin geltend gemacht worden seien, so sind diese nicht streitgegenständlich geworden.