Es ist nicht zulässig, unbefahrbare Wohnwege abzurechnen, wenn dadurch die Gesamtbelastung der Anlieger im …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Es ist nicht zulässig, unbefahrbare Wohnwege abzurechnen, wenn dadurch die Gesamtbelastung der Anlieger im Vergleich zu der Belastung entsprechender Anliegergrundstücke der Anbaustraße in nicht geringem Maße erhöht wird.