OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein Soldat der Grenztruppen der DDR, der im Jahre 1984 nach dem Scheitern eines Fluchtversuchs, bei dem er …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Soldat der Grenztruppen der DDR, der im Jahre 1984 nach dem Scheitern eines Fluchtversuchs, bei dem er seinen Postenführer auf dem Streifengang am Grenzzaun mit "gebremster" Gewalt angegriffen und verletzt hat, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt worden ist, von denen er 4 1/2 Jahre verbüßt hat, ist aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihm nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen worden.