Maßnahmen der einfachen Behandlungspflege bei an Mucoviscidose leidenden Kindern, wie zB das Inhalieren, das …
Sozialrecht
Leitsatz
Maßnahmen der einfachen Behandlungspflege bei an Mucoviscidose leidenden Kindern, wie zB das Inhalieren, das Abklopfen des Thorax, die Überwachung der Aufnahme hochkalorischer Nahrung und von Medikamenten sind bei der Ermittlung des Grundpflegebedarfs gemäß § 14 Abs 4 Ziff 1-3 SGB XI nicht berücksichtigungsfähig.