OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Das selbständige Beweisverfahren kann auch zulässigerweise zur Feststellung vergangener, nicht nur …

Zivilrecht

Leitsatz

Das selbständige Beweisverfahren kann auch zulässigerweise zur Feststellung vergangener, nicht nur gegenwärtiger Zustände angewandt werden. Das Rechtsschutzinteresse wird nicht durch die fehlende Gütebereitschaft entgegengewirkt.