AG Kassel · Hessen Beschluss

Berichtigung von Schreibfehlern in Urteil über Schadensersatzforderung KI-Titel

Schreibfehler · Berichtigung · Gesamtschuldner · Schadensersatz · Zinsen

Zivilrecht

Tenor

Das Urteil wird wegen offensichtlichen Schreibversehens (Verwendung eines unpassenden Textbausteines) im Sachausspruch wie folgt berichtigt:

"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.763,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2012 aus 3.600,00 € und seit dem 08.12.2012 aus weiteren 163,75 € sowie weitere 359,50 € zu bezahlen."