LSG Hamburg 2. Senat Urteil

Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung abgelehnt KI-Titel

Sozialhilfe · Leistungsanspruch · Verzicht auf Rechtsmittel

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.