Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherung abgelehnt KI-Titel
Sozialhilfe · Leistungsanspruch · Verzicht auf Rechtsmittel
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.