VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Für eine bei der preussischen Schutzpolizei oder ihren Vorläufern von 1919 bis 1924 abgeleistete Dienstzeit …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für eine bei der preussischen Schutzpolizei oder ihren Vorläufern von 1919 bis 1924 abgeleistete Dienstzeit kann keine Nachversicherung gemäss § 99 AKG gewährt werden (wie BVerwG, Urteil vom 14.07.1965 - V C 47.64, zitiert bei Brosche, RiA 1966/141).