LG Neuruppin · Brandenburg 5. Zivilkammer Beschluss

Berichtigung von Schreibfehlern in Gerichtsbeschluss KI-Titel

Schreibfehler · Berichtigung · FamFG

Familienrecht

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG