OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Trifft das Landgericht eine Entscheidung über die aus der Staatskasse für den als Verfahrenspfleger …

Zivilrecht

Leitsatz

Trifft das Landgericht eine Entscheidung über die aus der Staatskasse für den als Verfahrenspfleger beigeordneten Rechtsanwalt zu erstattenden Kosten, so ist die weitere Beschwerde unzulässig. Unmaßgeblich ist dabei die geltend gemachte Grundlage (§ 112 BRAGO oder § 1835 BGB ) für den Anspruch.