Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Zulässigkeit KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Verfassungsgerichtsgesetz · Verwerfung
Verfassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht ausgeräumt worden sind.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.