Ein Polizeibeamter (Angehöriger eines Sondereinsatzkommandos) hat keinen Anspruch auf ein erhöhtes …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Polizeibeamter (Angehöriger eines Sondereinsatzkommandos) hat keinen Anspruch auf ein erhöhtes Ruhegehalt, wenn er bei einer Übung (Abseilen vom Hubschrauber aus 20 m Höhe) auf Grund eines Fehlers (Loslassen des Bremsseils) abstürzt und Verletzungen erleidet.