Rechtfertigt der Bebauungsplan zunächst den Bau eines neungeschossigen Gebäudes für Bürozwecke und wird er …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Rechtfertigt der Bebauungsplan zunächst den Bau eines neungeschossigen Gebäudes für Bürozwecke und wird er nachträglich für unwirksam erklärt, so ist der weitere Ausbau des Gebäudes unzulässig.