OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Entwickelt sich in einer Spritzgußmaschine infolge der Verstopfung der Spritzdüse dadurch ein Überdruck, daß …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Entwickelt sich in einer Spritzgußmaschine infolge der Verstopfung der Spritzdüse dadurch ein Überdruck, daß infolge einer Aufheizung aus dem Werkstoff Gase entstehen, so liegt eine Explosion i. S. von Nr. 2 der Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen vor, wenn diese Gase plötzlich durch die Spritzdüse entweichen.

2. Der Versicherungsschutz umfaßt auch die durch die frei gewordenen Gase entstandenen Schäden, soweit diese unvermeidlich waren.