Berufungsrücknahme und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungsrücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
Die Berufungsrücknahme des Beklagten hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 796,71 EUR festgesetzt.