Kostenübernahme bei Zivilstreit mit festgesetztem Streitwert KI-Titel
Kostenverteilung · Berufung zurückgewiesen · vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 29.1.2018 (Az. 11 O 287/17) wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil und das Senatsurteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.158 € festgesetzt.