Die Sicherheit für die Besucher eines Weihnachtsmarktes auf einem Platz im Verkehrszentrum einer Stadt sowie …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Sicherheit für die Besucher eines Weihnachtsmarktes auf einem Platz im Verkehrszentrum einer Stadt sowie die Ordnung des Straßenverkehrs sind hinreichende Gründe für Verkehrslenkungsmaßnahmen der Straßenverkehrsbehörde.
2. Gewerbetreibende als Anlieger einer durch verkehrsordnende Maßnahmen vom bisherigen Einbahnverkehr abgeschnittenen Straße haben bei schlüssiger Darlegung ihrer rechtlichen Betroffenheit ein Recht auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs 5 S 3 VwGO, wenn die Zufahrtsmöglichkeiten zu ihrem Geschäftsbetrieb abgeschnitten sind.