Es ist nicht erforderlich, dass in einem Antrag auf Teilungsgenehmigung die Grenze des neuen Grundstücks …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Es ist nicht erforderlich, dass in einem Antrag auf Teilungsgenehmigung die Grenze des neuen Grundstücks bereits im einzelnen genau festgelegt ist.
2. Zum Begriff des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils".
3. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf Teilungsgenehmigung kommt der Tatsache rechtliche Bedeutung zu, dass die Strassenverkehrsbehörde im Baugenehmigungsverfahren ihre Zustimmung nach § 24 Hess.StrassenG versagen könnte.