AG Köln · Nordrhein-Westfalen Urteil

Fahrlässige Tötung durch Verkehrsunfall KI-Titel

fahrlässige Tötung · Strafbarkeit · Geldstrafe · StGB § 222 · StPO § 465

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 EUR kostenpflichtig - einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers - verurteilt.

Angewandte Vorschrift: § 222 StGB.

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.