BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verfassungsrecht
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.