Die Änderung oder Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Änderung oder Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß über den Ausbau oder Neubau einer Bundeswasserstraße kann nur nach Maßgabe des § 19 Abs 2 WaStrG verlangt werden.