VG Stade – 1 A 1425/01
Verwaltungsrecht Klage abgewiesen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Hinweis: Verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter: VG Stade - 13.05.2004 - AZ: 1 A 1424/01