Der Beklagte hat mutwillig während der Prozesskostenhilfeanhörung nicht vorgetragen, dass er schon seit 1,5 …
Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
wird der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten zurückgewiesen.
Gründe
2
Der Beklagte hat mutwillig während der Prozesskostenhilfeanhörung nicht vorgetragen, dass er schon seit 1,5 Jahren ein 4. Kind hat, was ein Selbstzahler getan hätte. Dann wäre nur im Umfang des im Vergleich ausgerechneten Unterhalts Prozesskostenhilfe bewilligt worden. In dessen Umfang bestanden keine Erfolgsaussichten.