AG Essen · Nordrhein-Westfalen 106 Beschluss

Der Beklagte hat mutwillig während der Prozesskostenhilfeanhörung nicht vorgetragen, dass er schon seit 1,5 …

Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

wird der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten zurückgewiesen.

Gründe

2

Der Beklagte hat mutwillig während der Prozesskostenhilfeanhörung nicht vorgetragen, dass er schon seit 1,5 Jahren ein 4. Kind hat, was ein Selbstzahler getan hätte. Dann wäre nur im Umfang des im Vergleich ausgerechneten Unterhalts Prozesskostenhilfe bewilligt worden. In dessen Umfang bestanden keine Erfolgsaussichten.