OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert außer dem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers ernsthaft drohen (im Anschluß an BVerwGE 81, 155 und VGH Kassel, Beschl vom 7.7.1992, NVwZ 1993, 204).