OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 11

Nicht nur die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs, sondern auch die sexuelle Selbstbefriedigung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Nicht nur die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs, sondern auch die sexuelle Selbstbefriedigung bzw gegenseitige Befriedigung unterliegen trotz einer weitgehenden Herabstufung sexuell-ethischer Maßstäbe in der Gesellschaft einem eindeutigen Unwerturteil und führen zu ihrer Bewertung als sittenwidrig.