Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die Gnade versagenden Entscheidung gerichteten Grundrechtsklageverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
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