OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist mit höherrangigem Recht vereinbar.