Die niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Die niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ist mit höherrangigem Recht vereinbar.