VGH Bayern Beschluss

Einstellung des Berufungsverfahrens und Festsetzung des Streitwerts KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Einstellung des Verfahrens · Streitwertfestsetzung · Kostenverteilung

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

I. Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Beteiligten verzichten auf Begründung und förmliche Zustellung des vorstehenden Beschlusses.