Zur Auslegung der §§ 19 und 34 BBauG (außerhalb der im Zusammenhang bebauten "Ortsteile").
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Auslegung der §§ 19 und 34 BBauG (außerhalb der im Zusammenhang bebauten "Ortsteile"). Ob unbebaute Grundstücke als Baulücke oder als Außenbereich anzusehen sind, kann nur nach den gesamten örtlichen Verhältnissen beurteilt werden.
2. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer Abrißverfügung, wenn das Bauwerk teilbar ist.
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023348