VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils verbietet dem Gericht eine widersprechende Entscheidung …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils verbietet dem Gericht eine widersprechende Entscheidung über denselben Streitgegenstand.