Ein allgemeines Recht der Privatperson auf Auskunfterteilung durch Behörden besteht nicht.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein allgemeines Recht der Privatperson auf Auskunfterteilung durch Behörden besteht nicht.
Ein allgemeines Recht der Privatperson auf Auskunfterteilung durch Behörden besteht nicht.