Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei Willkür oder …
Anfechtbarkeit des zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefassten Beschlusses bei Willkür oder Gehörsverletzung
Leitsatz
Der zur Verweisung wegen Unzuständigkeit gefasste Beschluss ist auch bei objektiver Willkür oder der Verletzung rechtlichen Gehörs unanfechtbar (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Das verweisende Gericht hat den Fehler in einem solchen Fall selbst zu korrigieren. Außerdem entfällt die Bindung des im Verweisungsbeschluss genannten Gerichts.(Rn.4)
Orientierungssatz
Zitierungen: Anschluss OLG Koblenz, 12. März 2012, 10 W 117/12; entgegen OLG Köln, 9. Juni 2009, I-9 W 36/09, NJW-RR 2009, 1543; OLG Stuttgart, 28. Juli 2009, 19 W 37/09, NJW-RR 2010, 792 und OLG Hamburg, 2. November 2011, 5 W 115/11, NJW-RR 2012, 634.(Rn.4)
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 8. April 2015 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Gründe
I.