Der Fahrzeugführer, nicht der Halter des Fahrzeugs haftet, wenn eine Auffahrt wegen eines ordnungswidrig …
Zivilrecht
Leitsatz
Der Fahrzeugführer, nicht der Halter des Fahrzeugs haftet, wenn eine Auffahrt wegen eines ordnungswidrig geparkten Pkw nicht genutzt werden kann, da Ersterer unmittelbarer Verursacher der Zustandsstörung ist.