Bei unfallbedingter Inanspruchnahme eines Mietwagens ist ein Abzug wegen Ersparnis eigener Kfz-Betriebskosten …
Zivilrecht
Leitsatz
Bei unfallbedingter Inanspruchnahme eines Mietwagens ist ein Abzug wegen Ersparnis eigener Kfz-Betriebskosten nicht gerechtfertigt, wenn der Geschädigte einen kleineren Wagen angemietet hat, dessen Nutzungswert in einem die Eigenersparnis übersteigenden Maße unter dem Nutzungswert des eigenen Wagens liegt.