Kostenaufhebung und Verfahrenswertfestsetzung bei Familienrechtssache KI-Titel
Kostenaufhebung · Verfahrenswert · FamFG · Familienrecht
Familienrecht Abgeändert
Tenor
Der Beschluss vom 3.8.2020 wird wie folgt abgeändert:
1. 1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
2. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt. Der Vergleichswert des Vergleiches vom 4.12.2020 übersteigt den Verfahrenswert um weitere 1500,00 €.
Gründe
1
Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
2
Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 45 FamFG.
3
Auf den Anhörungsvermerk vom 4.12.2020 wird Bezug genommen.
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