Zur Zulässigkeit des Vollgeschoßmaßstabs im Anschlußbeitragsrecht.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Zulässigkeit des Vollgeschoßmaßstabs im Anschlußbeitragsrecht.
2. Die Anschlußbeitragspflicht für landwirtschaftliche Hofstellen im Innenbereich ist nicht auf die tatsächlich angeschlossenen Gebäude (mit einer gewissen Umgriffsfläche) beschränkt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Grundstück, soweit es dem Innenbereich zuzuordnen ist.