Berichtigung des erstinstanzlichen Aktenzeichens KI-Titel
Aktenzeichen · Berichtigung · Anwaltsgerichtshof
Berufsrecht
Tenor
Der Beschluss des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs vom 21.04.2023 wird in Bezug auf die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt: