AG Münster · Nordrhein-Westfalen Einzelrichter Beschluss

Es wird vollinhaltlich auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug genommen

Strafrecht

Tenor

wird dem Rechtsmittel von Rechtsanwalts G vom 16.09.2016 gegen die Beschlüsse vom 16.08.2016 und 17.08.2016 nicht abgeholfen.

Gründe

2

Es wird vollinhaltlich auf die angefochtenen Beschlüsse Bezug genommen. Der Vortrag d. Rechtsanwalt führt nicht zur Änderung der hier vertretenen Rechtsauffassung.